Der Landtag NRW der 13. Wahlperiode hat folgende Ausschüsse
und Gremien eingesetzt:
Für die Parlamentsarbeit des Landtags Nordrhein-Westfalen richtet der Landtag
Ausschüsse ein, deren Richtung, Anzahl und Zusammensetzung jeweils in seinem
Ermessen steht. In der laufenden Wahlperiode sind 23 Fachausschüsse eingesetzt,
deren Zusammensetzung spiegelbildlich der Zusammensetzung des Gesamtparlaments
entspricht.
Die Ausschüsse tagen nach einem festen Sitzungsrhythmus grundsätzlich am Sitz
des Landtags, in der Regel in Anwesenheit des jeweiligen Fachministers oder
seines Vertreters. Ausschüsse haben nach der Geschäftsordnung die Pflicht, die
überwiesenen Beratungsgegenstände üblicherweise innerhalb einer Frist von zwölf
Sitzungswochen zu erledigen oder aber unter Angabe von Hinderungsgründen einen
Zwischenbericht vorzulegen.
Die in den Fachausschüssen gefassten Beschlüsse sind die Grundlage für die
abschließende Beratung des Parlaments. Beschlüsse, die der Ausschuss zur Entlastung
des Plenums zu Anträgen fasst, werden vom Plenum nur noch bestätigt. Die Sitzungen
der Ausschüsse gliedern sich in einen öffentlichen und in einen nichtöffentlichen
Teil.
Der Ausschuss kann Sachverständige und andere Personen in öffentlicher Sitzung
anhören. Besondere Anhörungsrechte sind den kommunalen Spitzenverbänden eingeräumt.
Aktuelle Fragen der Landespolitik können Anlass zu einer Aktuellen Viertelstunde
sein oder aber den Vorsitzenden, der die Sitzungsleitung hat, veranlassen, eine
Dringliche Frage zuzulassen.