Zurueck zum Fliegen
wer hat was getan um die faktische Vernichtung deutscher Familien
nicht zu dulden, sie aufzuhalten bzw.nicht zu betreiben/ nicht zu decken ...
Erster Beigeordneter Peter Söhngen Darum geht es eigentlich ...
Ausschüsse und Gremien

Der Landtag NRW der 13. Wahlperiode hat folgende Ausschüsse und Gremien eingesetzt:

Für die Parlamentsarbeit des Landtags Nordrhein-Westfalen richtet der Landtag Ausschüsse ein, deren Richtung, Anzahl und Zusammensetzung jeweils in seinem Ermessen steht. In der laufenden Wahlperiode sind 23 Fachausschüsse eingesetzt, deren Zusammensetzung spiegelbildlich der Zusammensetzung des Gesamtparlaments entspricht.

Die Ausschüsse tagen nach einem festen Sitzungsrhythmus grundsätzlich am Sitz des Landtags, in der Regel in Anwesenheit des jeweiligen Fachministers oder seines Vertreters. Ausschüsse haben nach der Geschäftsordnung die Pflicht, die überwiesenen Beratungsgegenstände üblicherweise innerhalb einer Frist von zwölf Sitzungswochen zu erledigen oder aber unter Angabe von Hinderungsgründen einen Zwischenbericht vorzulegen.

Die in den Fachausschüssen gefassten Beschlüsse sind die Grundlage für die abschließende Beratung des Parlaments. Beschlüsse, die der Ausschuss zur Entlastung des Plenums zu Anträgen fasst, werden vom Plenum nur noch bestätigt. Die Sitzungen der Ausschüsse gliedern sich in einen öffentlichen und in einen nichtöffentlichen Teil.

Der Ausschuss kann Sachverständige und andere Personen in öffentlicher Sitzung anhören. Besondere Anhörungsrechte sind den kommunalen Spitzenverbänden eingeräumt. Aktuelle Fragen der Landespolitik können Anlass zu einer Aktuellen Viertelstunde sein oder aber den Vorsitzenden, der die Sitzungsleitung hat, veranlassen, eine Dringliche Frage zuzulassen.

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